Energieberatung

Energieausweis

Seit einigen Jahren ist es gesetzlich vorgeschrieben, bei Vermietung und Verkauf von neuen und sanierten Wohngebäuden  einen Energieausweis zu erstellen und den Mietern bzw. Käufern auszuhändigen. Auch bei Inseraten in Zeitung und Internet ist der Kennwert für den Energieverbrauch anzugeben. Dies dient dem objektiven Vergleich der Qualität der Gebäudehülle und Haustechnik und letztendlich dem Interessenten als Richtwert.

Der Energieausweis, auch Energiepass genannt, ermöglicht die Beurteilung der energetischen Qualität eines Gebäudes. Er soll die Vergleichbarkeit zwischen Gebäuden ermöglichen und gibt ganz kurze Modernisierungsempfehlungen.

Der Energieausweis ist Pflicht bei Vermietung, Verkauf, Neubau und umfassender Modernisierung eines Gebäudes. Das Gebäude wird hierbei immer nur als Ganzes bewertet. Der Ausweis, bzw. Energiepass, wird grundsätzlich immer für das Gesamtgebäude ausgestellt. Er ist 10 Jahre lang gültig.

Folgende Energieausweise erstellen wir für Sie:

  • Bedarfsausweis für Wohngebäude
  • Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude nach DIN 18599
  • Verbrauchsausweis auf Nachfrage

Energieausweise enthalten folgende Berechnungen:

  • EnEV-Nachweis bzw. EnEV-Berechnung

Energiepass

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit eines unverbindlichen und kostenlosen Erstgesprächs vor Ort. Dieser erste Blick auf die Gebäudesituation mit Ihnen soll den möglichen Sanierungsumfang bzw. die Neubauwünsche und die erforderlichen Leistungen der Energieberatung abschätzen. Anschließend erhalten Sie von uns ein individuelles Angebot.

  • Beratung über staatliche Fördermöglichkeiten

  • Darstellung möglicher Energiestandards für Neubauten

  • Ausführungsvarianten für Sanierungen

  • Individueller Sanierungsfahrplan für Wohngebäude

  • Kostenschätzung und Wirtschaftlichkeits-Berechnung